TKG-Etiketten
zur Textilkennzeichnung
Textilerzeugnisse dürfen nur angeboten werden, "wenn sie mit einer Angabe über Art und Gewichtsanteil der verwendeten textilen Rohstoffe (Rohstoffgehaltsangabe) versehen sind" (Auszug Textilkennzeichnungsgesetz "TKG").
Hierfür werden "TKG-Etiketten" verwendet - mit Blick auf Waschbarkeit und Haltbarkeit zumeist selbst textile Etiketten, Qualität und Erscheinungsbild können jedoch entsprechend Ihren Wünschen und Erfordernissen variieren.
Pflegekennzeichnung und -symbole sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, müssen bei Verwendung allerdings der weltweit gültigen Norm ISO 3758 "Pflegekennzeichnungs-Code auf der Basis von Symbolen" entsprechen.
Der Einfachheit halber wird die vorgeschriebene textile Auszeichnung oft mit Pflegekennzeichen und dem Firmenlogo kombiniert. Wir beraten Sie gerne bei der Zusammenstellung der Informationen.














